ZUGMASCHINEN-KLASSEN
Klasse T
Erlaubte Fahrzeuge:
-
Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h
-
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h
Die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Auch mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
für bbH bist 40 km/h
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
für bbH bis 60 km/h
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Klasse L
Erlaubte Fahrzeuge:
-
a) Zugmaschinen die nach ihrer Bauart und Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eingesetzt werden Mit einer bbH von max. 40 km/h. Mit Anhänger max. 25 km/h.
-
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Ausbildung:
Theorie
Prüfung:
Theorie
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: -
STANDORTE
Einsingen
Ensostraße 1
89079 Ulm-Einsingen
Langenau-Albeck
Alte Steige 6
89129 Langenau-Albeck